Beantragung

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Beantragung ab 01.06.2023
  • Datenschutz
  • Antragsdaten
  • Kinder
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    • Kontrolle

    Jetzt NÖ Familienpass beantragen und Vorteile nutzen

    Der NÖ Familienpass bietet viele Vorteile für NÖ Familien und für alle, die sehr gerne Zeit mit Kindern verbringen! Voraussetzung ist, dass für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe bezogen wird und entweder das Kind oder die besitzhabende Person des NÖ Familienpasses den ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich hat. Der Familienpass ist nach Ausstellung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des (jüngsten) Kindes gültig und kann danach so lange verlängert werden, solange Familienbeihilfe für ein Kind bezogen wird.

    Mit diesem Formular stellen sie einen Antrag für den NÖ Familienpass

     

    Zuständige Stelle

    NÖ Familienland GmbH
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten

    Online Änderungsformular

    Sie besitzen bereits einen NÖ Familienpass und möchten Änderungen daran vornehmen? Dann kommen Sie hier zum praktischen Online-Datenänderungsformular: https://familienpass.at/aenderungen

    Datenschutzmitteilung

    Gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung möchten wir Sie informieren, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

    Detaillierte Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind hier abrufbar. Mit dem Weiterklicken bestätigt der Antragsteller/die Antragstellerin, die im vorigen Satz verlinkten Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.

    Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in Internet unter https://www.noe.gv.at/datenschutz/

    Die NÖ Familienpass-Beantragung wird zurzeit gewartet. Bitte versuchen Sie es später erneut.